Schwestern in der Gemeinde schweigen?

Ist 1. Kor. 14,34.35 so zu verstehen, dass Schwestern in jedem Falle in der Versammlung schweigen müssen? Oder bezieht sich das Verbot des Redens nur auf das Lehren, nicht aber auf das Beten?

Antwort

Das Wort sagt uns, dass wir in Christus Jesus „alle einer” sind. (Gal. 3,28.) Das bezieht sich auf unsere Stellung Gott gegenüber. Das hebt aber unsere Stellung Menschen gegenüber und zu unseren Mitmenschen nicht auf, wie das Wort uns ebenso klar sagt. (1. Kor. 11,3; Eph. 5,22-24; 6,1.5.9; Kol. 3,18.20.22; 4,1; 1. Thess. 5,12; 1. Tim. 2,11.12; 6,1.2; Tit. 2,5.9; 3,1; Hebr. 13,17; 1. Petr. 2,13.18; 3,1.5b.6a; 3,7; 5,1.5.) Und letzteres kommt für den Gegenstand unserer Frage in Betracht. Die göttliche Ordnung ist: Der Mann ist des Weibes Haupt (1. Kor. 11,3), als das in Mann und Weib gegebene Bild von Christus und Seiner Gemeinde. Nicht nur in der Ehe, sondern überhaupt, in der Schöpfung. Die Aufgabe des Mannes ist: hervorzutreten, nach außen hin tätig zu sein; die des Weibes aber: zurückzustehen, innen - im Hause, in der Familie - in Stille zu wirken. Das tritt trotz dem Nichtachten des göttlichen Willens und der göttlichen Ordnung seitens der Welt im großen und ganzen immer noch zutage. Dieser Grundsatz bleibt auch im Glaubensleben bestehen, wann und wo immer es auch sei - auch bei dem Zusammenkommen der Gemeinde, sei es zum Mahl des HERRN, zur Wortverkündigung, zum Gebet. Deshalb die Weisung 1. Kor. 14,34.35, wo den Schwestern das „Reden” in der Gemeinde untersagt ist, und 1. Tim. 2,11.12, wo ihnen verboten ist, zu „lehren”.

Dass hiernach einer Schwester nicht erlaubt ist, Vorträge in der Gemeinde zu halten oder sonstwie zu lehren, ist klar. Die Frage ist, ob den Schwestern auch untersagt ist, in der Gemeinde laut zu beten, und ob es von dem, was untersagt ist, Ausnahmefälle gibt.

Ein Schriftwort, das den Schwestern verbietet, in der Gemeinde zu beten (laut), gibt es nicht. Nun - schließt 1. Kor. 14,34.35 das Beten mit ein? Darüber sind die Auffassungen verschieden. Wir fassen es so auf: Es ist V. 34 zunächst von „reden” gesprochen, und V. 35 heißt es dann: „Wenn sie aber etwas lernen wollen, so sollen sie daheim ihre eigenen Männer fragen.” Dieser Zusatz lässt erkennen, dass zunächst nicht an Beten, sondern an anderes Reden gedacht wird. Wenn die Schwestern aber nicht einmal etwas fragen sollen in der Gemeinde, sondern das daheim tun sollen, und dann hinzugefügt wird: „denn es ist schändlich für ein Weib, in der Versammlung zu reden”, so haben wir doch das Gefühl, dass Schwestern in der Gemeinde ihre Stimme überhaupt nicht hören lassen sollen. Letzteres würde aber geschehen, wenn eine Schwester in der Gemeinde laut beten würde. Auch würde dadurch der obenerwähnte Grundsatz des Zurückgezogen-Haltens, Nicht-öffentlich-Hervortretens der Schwestern verletzt, denn durch das laute Beten in der Gemeinde würde die betreffende Schwester sich zum Munde der Gemeinde machen und den Platz der Führung einnehmen. Aber das kommt ihr nicht zu, sondern dem Manne, den Brüdern. Dadurch wird die Schwester in ihrem Priestertum bezüglich der Darbringung geistlicher Schlachtopfer und ihrer Anliegen vor Gott nicht verkümmert, denn sie kann und soll an dem, was ein Bruder anbetend oder danksagend, bittend und fürbittend in der Gemeinde ausspricht, in ihrem Herzen teilnehmen, und was sie vielleicht darüber hinaus in ihrem Herzen hat, kann sie für sich, ohne lautes Aussprechen, aus ihrem Herzen darbringen. Daher glauben wir, dass mit dem 1. Kor. 14,34.35 Gesagten auch das laute Beten der Schwestern in der Gemeinde mit getroffen wird. Sie sollen in der Gemeinde in keiner Weise öffentlich auftreten und somit hervortreten. Hiermit stimmt auch 1. Tim. 2,8 überein, wo nur den Männern gesagt ist, dass sie an jedem Orte beten sollen, während den Weibern der Platz der Zurückgezogenheit, Unterwürfigkeit und des Stilleseins angewiesen wird.
Gibt es Ausnahmen? Solche kann es geben. Das Wort Gottes zeigt uns in der Prophetin Debora - in dieser ganz besonders, da sie sogar „Israel richtete in selbiger Zeit”, also das Oberhaupt, die Führerin, des Volkes war - (Richter 4), der Prophetin Hulda (2. Kön. 22,14 und 2. Chr. 34,22) und der Prophetin Anna (Lk. 2,36), dass Gott auch ein Weib zu einem Dienst gebrauchen und an einen Platz stellen kann, der an sich dem Manne zukommt. Wir finden aber in Verbindung damit zugleich, dass zur betreffenden Zeit der Zustand des Volkes ein überaus trauriger war, und dürfen mit Recht annehmen, dass kein Mann da war, den Gott dazu benützen konnte. So könnte es auch jetzt sein, dass Gott eine Schwester zur Verkündigung Seines Wortes oder als Mund der Gemeinde im Gebet gebraucht. Das würde Er aber nach dem Obengesagten nur dann tun, wenn kein Bruder dazu da oder dazu passend wäre, und es würde daher überaus beschämend für die betreffende Gemeinde und Grund zu tiefer Beugung sein. - Gewiß gibt es auch Kreise, in welchen aus Unkenntnis gegen das Wort Gottes in dieser Sache verstoßen wird. Doch sollen wir nicht Unwissende sein, sondern Gottes Willen und Gedanken kennen und tun! -

Theodor Küttner


Beantwortet von: Team Handreichungen
Quelle: Handreichungen - Band 23 (1938)