Christliche Liederdatenbank    

Einmal ist's gesetzt zu sterben

1) Einmal ist's gesetzt zu sterben,
nach dem Sterben das Gericht.
Scharf's Gesetz für Adams Erben!
Doch den Glauben trifft es nicht.
Spötter stürben gern wie Vieh,
und ein Weltherz blieb' gern hie.
Eitler Wunsch! man muss zur Erden
und hernach gerichtet werden.

2) Tor, der kein Gericht will wissen!
Wird deswegen keines sein?
Wenn das Aug dir ausgerissen,
ist hernach kein Sonnenschein?
Flehe vielmehr noch bei Zeit,
weil dir dein Gewissen dräut,
mit beträntem Angesichte:
Ach, Herr, geh nicht ins Gerichte!

3) Schrecklich ist's, das Grab zu sehen
und hernach den Richterstuhl;
denn wer da nicht kann bestehen,
fället in den Schwefelpfuhl.
Selig, welchem nun kein Tod
und auch kein Gericht mehr droht,
weil er hier zum Kreuz gekrochen,
wo ihn Gott schon losgesprochen.

4) Gott, du hast vor deinem Throne
mir den Zutritt schon erlaubt,
und durchs Blut von deinem Sohne
hab ich mich schon frei geglaubt.
Muss ich sterben, rede du
meiner Seele tröstlich zu:
Seele, dir ist schon vergeben,
dringe durch den Tod zum Leben!

Text: (1767)
Melodie: Werde munter, mein Gemüte

Das Lied ist in folgenden Liederbüchern enthalten:

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Geistliches Liederkästlein 375  SCM  Amazon
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