Gesangbuch der Evangelisch-reformierten Kirchen der deutschsprachigen Schweiz.
DAS GESANGBUCH, das hiemit der Gemeinde dargeboten wird, ist die Frucht langjähriger sorgfältiger Arbeit. Im Jahre 1928 beschlossen die Vertreter der evangelischen Kirchen der deutschen Schweiz, anstelle des vierörtigen und des achtörtigen Gesangbuches, die in der zweiten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts eingeführt worden waren, ein neues allen gemeinsames Gesangbuch herauszugeben. Eine aus Vertretern der kantonalen Kirchen zusammengesetzte Kommission hat einen ersten Entwurf erarbeitet, der als „Probeband" in Gebrauch genommen wurde. Die Gemeinden und Synoden haben zu ihm Stellung genommen. Die mannigfach geäußerten Wünsche sind alsdann in neuer eingehender Prüfung verarbeitet worden. So ist ein Gesangbuch entstanden, zu dem weiteste Kreise ihren verantwortlichen Beitrag geleistet haben, das als gemeinsames Werk sämtlicher evangelisch-reformierter Kirchen der deutschsprachigen Schweiz betrachtet werden kann und ihnen nun nach Genehmigung durch die kantonalen Kirchensynoden zu gesegnetem Gebrauch übergeben wird.
So möge denn das neue Gesangbuch von den Gemeinden in ihren Gottesdiensten freudig gebraucht werden. Möge es seinen Weg auch in die Häuser und Schulen finden und vielen einzelnen und einsamen Gliedern der Kirche zur Quelle des Segens werden.